Beim Bau läuft nichts schief?
Der Bauherren-Rechtsschutz ist innovativ und einzigartig!
Versichern, was bisher nicht versicherbar war!
Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe.
Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion.
Ein Rechtsstreit mit der Baufirma oder dem Architekten kann den Bauherren teuer zu stehen kommen.
Die Lösung: der Bauherren-Rechtsschutz.
Der Bauherren-Rechtsschutz bietet Sicherheit in rechtlichen Belangen bei:
♦ Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
♦ Um- und Ausbau
♦ Sanierung
Der Bauherren-Rechtsschutz ist eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung, die in diesem Umfang aktuell einzigartig auf dem Markt ist. Erhältlich ist diese wichtige Absicherung über uns in Verbindung z.B. mit einer Bauherren-Haftpflicht oder Bauhelfer-Unfallversicherung.
Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
Eigentumswohnung
Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung
Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten
Ferienwohnung bzw. -haus
Wichtig:
Antragstellung „vor dem ersten Spatenstich“!
Das Antragsdatum des Rechtsschutzvertrags muss vor Beginn der Bau bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen.
Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich.
Der Bauherren-Rechtsschutz kann maximal ein Jahr im Voraus beantragt werden.
Aber:
Da auch dem Architekten Planungsfehler unterlaufen können und diesbezügliche Streitigkeiten mitversichert sein sollten, sollte der Versicherungsbeginn demgemäß auch vor Vertragsunterzeichnung mit diesem sein.